Frage:
Da ich in einem nichtmuslimischen Land lebe, bin ich mit einigen Unannehmlichkeiten konfrontiert. Alkoholkonsum hierzulande ist gang und gäbe. Alkoholfreie Märkte sind, wenn überhaupt, eine Seltenheit, sodass ich dazu angehalten bin, sogar mein Wasser aus Supermärkten zu kaufen, in denen auch Alkohol verkauft wird. Was empfehlen Sie mir in einer solchen Situation? Ist es erlaubt in Supermärkten einzukaufen, die auch Alkohol zum Verkauf anbieten? Wie steht es um sogenannte Restaurants, die unter dem Logo „familiär“ stehen, aber Alkohol anbieten? Wir sind sensibel im Umgang mit den von uns konsumierten Produkten, das heißt, wir achten darauf, dass keine Erzeugnisse vom Schwein und vom Alkohol enthalten sind. Es soll auch zweifelhafte Inhaltsstoffe geben. Welche sind das? Wie können wir diese meiden? Möge Allah mit Ihnen zufrieden sein.
Antwort:
Wenn sich in Ihrem Viertel ein Markt befindet, der keinen Alkohol verkauft, müssen Sie dort Ihre Einkäufe tätigen. Wenn im Nachbarort sich ein solcher Markt befindet und Sie mobil sind, müssen Sie dort hinfahren. Ansonsten gibt es nichts zu beanstanden, wenn Sie notwendige Bedürfnisse durch Märkte decken, in denen Alkohol verkauft wird. Wenn es um auswärtiges Essen geht, müssen wir das Mass verkleinern. Wir können folgendes Beispiel nehmen: Zwei Freunde möchten auswärts etwas essen. Wenn an diesem Essensstand, Restaurant o. ä. Alkohol verkauft wird, wäre es nicht erlaubt dort zu essen, außer Sie haben einen derartigen Hunger, dass Ihr Blutzucker absacken könnte und Sie aufgrund der Arbeit keine Möglichkeit haben, nach Hause zu gehen und dort zu essen. In diesem Fall wäre es erlaubt sich dort hinzusetzen, etwas zu essen das halâl ist und anschließend gleich wieder zu gehen.
Prinzipiell ist es erlaubt etwas zu essen, wenn folgende vier Dinge beachtet werden:
- Nahrungsmittel, welche der Allgemeinheit oder nur Ihnen speziell gesundheitlichen Schaden zufügen, dürfen Sie nicht konsumieren.
- Sie dürfen nichts Unreines verzehren.
- Schwein und Produkte, die Erzeugnisse vom Schwein enthalten dürfen Sie nicht verzehren.
- Alkohol & alkoholhaltige Produkte sind nicht zum Verzehr erlaubt.
Sie können sich dabei an den Inhaltsstoffen oder Ihrem Allgemeinwissen und Ihren Erfahrungen
orientieren.