Frage:
Spricht etwas dagegen, den Qur’ân im Schlafzimmer aufzubewahren? Ist es eine Respektlosigkeit oder harâm, wenn der Qur’ân sich an diesem Ort befindet?
Antwort:
Es ist erlaubt, die schriftliche Form des Qur’ân (mushaf) am Schlafort aufzubewahren, es sei denn, man befindet sich im Zustand der Nacktheit oder richtet (im Liegen) die Füße in dessen Richtung aus.