Bilder im Islam

Bleiben die Engel von einer Wohnung fern, in der Bilder hängen?

Frage:
Es wird berichtet, dass die Engel von Örtlichkeiten fernbleiben, in denen sich Abbildungen (Fotos, Gemälde) befinden. Deswegen versuchen wir, unser Zimmer „rein“ zu halten. In einem Zimmer befinden sich beispielsweise Sandalen, auf denen sich menschliche Abbildungen befinden. Die Älteren sagen, dass es genügen die Augen dieser Abbildungen zu verdecken. Darüber hinaus erlaubte unser Prophet – Frieden und Segen seien mit ihm – den Gebrauch von Teppichen. Können Teppiche mit Abbildungen von Zeichentrickfiguren benutzt werden?

Antwort:
Die Tatsache, dass die Engel nicht in Wohnungen/Häuser eintreten, in denen sich gewisse Abbildungen befinden, ist mit authentischen (sahîh) Überlieferungen (ahâdîth) begründet. Es ist keine Information, welches ein anderes Urteil (idschtihâd) eines Gelehrten zulässt oder über das es sich diskutieren lassen würde. Unsere Gelehrten (‘ulamâ‘) haben jedoch verschiedene Ansichten darüber, was eine Abbildung ist und was nicht. Für den Großteil der Gelehrten fallen die heutigen Bilder in diese Kategorie. Einige Gelehrten der heutigen Zeit sagen, dass nur Abbildungen der Kategorie Statue in die Kategorie unerlaubt (harâm) fallen würden. Laut ihrem Verständnis fallen die Dinge, die wir heutzutage als Bilder definieren, nicht in dieses Verbot.

Zusammenfassend sollten wir bei dem Thema „Bild“ folgenden Richtlinien Beachtung schenken:

  1. Solange keine Notwendigkeit besteht, sollten wir die Wände unserer Wohnungen, Häuser und Arbeitsplätze nicht mit Bildern schmücken, welche Abbildungen von Menschen oder Tieren darstellen. Für Bilder, die keine Lebewesen darstellen, besteht kein Verbot.
  2. Bei Bildern, die für Lernzwecke dienen, kann von einer Notwendigkeit (darûra) gesprochen werden. Dies gilt auch für Zeichentrickfilme.
  3. Bei Spielzeugen oder ähnlichem, die in die Kategorie Statue/Bildwerk fallen, kann von Notwendigkeit nicht die Rede sein. Somit gilt es zu wissen, dass auf deren Gebrauch verzichtet werden sollte.
  4. Die technischen Voraussetzungen, damit ein Bild in die Kategorie „unerlaubt“ (harâm) fällt, sind folgende: Das in unserer Hand befindliche Foto/Bild muss das Lebewesen auf die Weise abbilden, in der es in der Realität auch lebensfähig wäre. Erlaubt ist beispielsweise eine Abbildung ohne Kopf oder ein Foto eines Gemeinschaftsgebetes vor der Kaaba, in der aus einer Entfernung von ein bis zwei Metern nicht erkennbar wird, ob es sich bei den einzelnen Personen um Männer oder Frauen handelt.

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