Zakat und Rechtsschulen

Kann ein Malikite sich an der hanefitischen Rechtsschule orientieren, wenn es um die Abgabe seiner Almosen geht?

Frage:
Ich habe gelesen, dass laut der malikitischen Rechtsschule (madhhab), die Almosen (Zakat/Zakat Al-Fitr) nur in Form von Gold abgegeben werden kann und nur im Wohnort selbst. Ich habe jedoch die hanefitische Rechtsschule befolgt und meine Almosen in eine andere Stadt verschickt. Ist meine Abgabe gültig?

Antwort:
Wenn ein Muslim sich bei einer Tat an einer der (vier) Rechtsschulen (madhâhib) orientiert, ohne dies nach persönlichem Belieben bzw. nach freier Lust und Laune zu tun, sollte diese Tat – inschallah – als richtig gelten.
Möge Allah Ihnen behilflich sein.