Frage:
Darf ein Taxifahrer durch den Auftrag des Fahrgastes an schlechte Orte fahren, wie beispielsweise Diskotheken, Frauenhäuser etc?
Wenn der Taxifahrer das macht, trägt er dann auch die Schuld an der Sünde oder kann er sagen: „Ich weiß ja nicht, was er dort vor hat?“
Meine weitere Frage lautet:
Kann ein Taxifahrer eine Frau abends alleine fahren?
Antwort:
Vorerst möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich der Meinung bin, dass der Beruf des Taxifahrers für einen Muslim nicht der geeignetste Beruf ist, bzw. als Beruf nicht bevorzugt werden sollte. Vor allem in Europa muss man verstärkt aufpassen und vorsichtiger sein.Falls die Gesetzeslage es dem Taxifahrer gar nicht erst ermöglicht, den Kunden zu fragen, was er denn an dieser Adresse genau bezweckt, ist die Lage ohnehin selbsterklärend. Dann muss eben der Taxifahrer den Kunden zur gewünschten Adresse fahren, ohne zu wissen, was dieser dort bezweckt. Wenn es gesetzlich nicht festgelegt ist und ein Kunde einfach einsteigt und ohne zu sagen, was er am Zielort bezweckt, wieder aussteigt, besteht aus Sicht des Taxifahrers ebenfalls kein Problem. Nun steigt ein Kunde ein und teilt dem Taxifahrer mit, wohin er möchte und verdeutlicht zugleich, dass er an diesem Ort eine Tat begehen möchte, die eine Sünde ist. Hat der Taxifahrer hier die Möglichkeit, etwas zu sagen bzw. die Fahrt abzulehnen und er tut dies nicht, fällt er ebenfalls in eine Sünde.Bezüglich einer Frau, die alleine in das Taxi einsteigt: Dies ist davon abhängig, ob beispielsweise die Scheiben des Taxis getönt, also der Innenraum von außen sichtbar ist und ob die Fahrt innerhalb der Stadt ist oder nicht. Es kann sich also je nach Situation ändern.