Vergangene Sünden aufzudecken

Darf ich meine Verlobte anlügen, wenn sie mich über eine vergangene Sünde ausfragt?

Frage:
Ich habe in meiner Vergangenheit einen Fehler begangen und den außerehelichen Beischlaf (zinâ) vollzogen. Ich habe dies bereut und tauba gemacht. Meine Verlobte hat mich nun gefragt, ob ich noch Jungfrau sei. Darf ich sie anlügen?

Antwort:
Über eine Sünde, die durch eine aufrichtige Reue (tauba) bereinigt wurde, dürfen wir anderen Muslimen nicht berichten. VergangeneFehler werden nicht aufgedeckt. Es bleibt in der Vergangenheit begraben. Ziehen Sie es vor mit einer Person zu heiraten, die über Ihre Vergangenheit keine derartigen Nachforschungen anstellt, denn Sie haben Ihre Fehler bereut und Sie sind nicht mehr Teil von Ihnen.