Frage:
Kann eine Person für eine Sünde Reue (tauba) begehen, obwohl er mehrere Sünden begeht oder begangen hat? Wird eine solche tauba akzeptiert oder muss er für alle Sünden auf einmal tauba machen?
Anwort:
Unsere Gelehrte sind hier folgender Meinung:
Die Tür zur tauba ist offen. Der Muslim sollte von all seinen Sünden tauba machen. Falls man aber nicht in der Lage ist, für alle Sünden auf einmal tauba zu begehen, sondern nur für eine Sünde, wird diese tauba akzeptiert. Dabei ist es eine Voraussetzung, dass die Bedingungen der tauba erfüllt werden. Dass man nicht für alle Sünden gleichzeitig tauba begeht, führt nicht zwangsläufig zur Ablehnung der tauba für die eine Sünde. Wenn z. B. jemand Alkohol trinkt und gleichzeitig in Zinsen verwickelt ist, kann derjenige nur wegen den Zinsen tauba begehen und sich von dieser Sünde befreien, solange er sich an die Regeln der tauba hält, obwohl er nicht mit dem Alkohol aufhört. Dies ist die gängige Ansicht.