Darf eine Frau ohne eine Mahram-Verwandtschaft verreisen?

Frage:
Ich habe gehört, dass eine Frau ohne die Begleitung einer Mahram-Verwandtschaft1, nicht in eine ferne Stadt verreisen darf. Was ist zu tun, wenn die Mutter der Frau in einer fernen Stadt wohnt und sie zu ihr muss, aber weder ihr Mann noch ihr Sohn sie begleiten können? Ist es in einer solchen Sitation erlaubt, dass sie alleine verreist?

Antwort:
Wenn eine Zwangslage vorliegt, darf eine solche Reise ohne Begleitung angetreten werden. Die richtige Beurteilung, ob eine Situation eine Zwangslage darstellt oder nicht, ist abhängig von der Stärke und Ernsthaftigkeit im Glauben (‘îmân) einer Person. Es gilt nicht, nach subjektivem Empfinden eine Situation als Zwangslage zu deuten und dies dann auszunutzen.

1 [Ein Mahram (für eine Frau) ist derjenige, zwischen dem und ihr eine Ehe dauerhaft rechtswidrig ist.]