Frage:
Seit ca. 10 Jahren leide ich an starker Schuppenflechte (Psoriasis). Ich fühle mich von den fremden Blicken gestört und sie beeinflussen mich psychisch. Es gibt Zeiten, an denen ich die Wohnung nicht verlassen möchte. Nur aufgrund dieser Krankheit heirate ich nicht. Am stärksten sind Füße und Arme betroffen. In den Wintermonaten ziehe ich Ledersocken an, aber in der Sommerzeit ist dies aufgrund der Hitze nicht möglich. Was ich erfahren möchte ist, ob ich über die Socken mit Wasser streichen darf. Wie muss ich die Aussage von Abû Hanîfa verstehen, der zu seinen letzten Lebzeiten aufgrund seiner Erkrankung sagte: „Ich verrichte nun eine Tat, vor der ich andere abhielt.” Für welche Art von Krankheiten ist das Bestreichen (mash) erlaubt? Gilt es bei der Durchführung, die Art der Socken zu beachten? Wie ich schon erwähnte, stören mich nur die komischen Blicke. Der Kontakt mit Wasser ist für mich nicht gesundheitsgefährdend. Bitte machen Sie du‘â’ für mich. Möge Allah Ihnen Erfolg geben.
Antwort:
Ist der Kontakt mit Wasser nicht gesundheitsgefährdend, dürfen Sie nicht über die Socken streichen. Benutzen Sie als Alternative spezielle Socken, die zum Bestreichen (mash) geeignet sind.