Frage:
Wir werden anlässlich des Opferfestes (‘Îd al-Adha) von unserem Wohnort in unsere Heimatstadt reisen. Meine Mutter lebt dort. Falls die Möglichkeit bestehen sollte, will ich dort mein Opfertier schächten. Wird meine Opfergabe angenommen?
Antwort:
Das Schächten eines Opfertieres ist überall gestattet. Sollte der Fall eintreten, dass Sie ein Reisender (Musâfir) sind, müssen Sie nicht schächten. Schächten Sie trotzdem, zählt es gewiss als Gottesdienst (‘Ibâdah).
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