Frage:
Ich lebe in Deutschland und bin in einem Altenheim tätig. Ich übernehme auch die Pflege der älteren Damen (Körperpflege etc.) Der Arbeitgeber möchte dies so. Wie sollte sich meine Arbeit gestalten? Darf ich als Mann eine ältere Frau pflegen?
Antwort:
Grundsätzlich gilt es bei der Pflege von älteren und beeinträchtigten Menschen, auf die Geschlechtertrennung zu achten. An Ihrem Aufenthaltsort und sogar in muslimischen Ländern ist es nicht immer möglich, dies in die Tat umzusetzen. Die Pflegedienstleistung stellt eine menschliche Notwendigkeit dar. Aus dem Grund einer Notwendigkeit können Sie diesen Dienst ausüben, mit der Bedingung, den Blick und den Kontakt auf das Nötigste zu reduzieren. So Allah will, tun Sie damit nichts Unerlaubtes.