Frage:
Unter Frauen ist die Entblößung des Bereiches zwischen den Knien und dem Bauchnabel verboten (harâm) und muss bedeckt werden. Letztens sagte aber ein Vorbeter (Imam), dass auch die Brüste und der Rücken in diese Kategorie gehören. Im Sommer gehen wir mit den Frauen schwimmen. Würde es genügen, wenn wir nur unseren Brustbereich bedecken und kurze Hosen anziehen, die bis zu den Knien gelangen? Sind der Rücken und der Bereich zwischen Brust und Bauchnabel auch tabu (harâm)? Möge Allah mit Ihnen zufrieden sein.
Antwort:
Wenn vom Bereich zwischen Bauchnabel und Knie die Rede ist, ist damit gemeint, dass es nicht gestattet ist diesen Bereich unter jeglichen Umständen zu entblößen. Natürlich kann nicht gesagt werden, dass unter normalen Umständen eine uneingeschränkte Entblößung unter Frauen erlaubt ist. Außerdem wird in der Anwesenheit von Frauen, deren islamische Religiösität nicht bekannt ist, empfohlen, die Grenzen zu bewahren und sich ihnen gegenüber wie einem fremden Mann gegenüber zu verhalten. Hinsichtlich unserer heutigen Zeit, ist dies aus Sicht der Gottesfurcht (taqwâ) angemessener.