Frage:
Ist es erlaubt das Tier mit einem Elektroschock in Bewusstlosigkeit zu versetzen, um es anschließend zu schlachten/schächten?
Antwort:
Wir sollten wissen, dass dies nicht erlaubt ist, falls der Elektroschock das Tier in einen halbtoten Zustand verfallen lässt. Verfällt das Tier nach dem Schock jedoch in einen Zustand, in der eine gewisse Beweglichkeit gewährleistet ist (das Tier nach dem Schlachten noch reflexartig zappelt) und somit die Ausblutung stattfinden kann, ist dies erlaubt. Dennoch sollte diese Methode nur bei Notwendigkeit angewendet werden.
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