Inflation Zinsen im Islam

Ist eine Zusatzzahlung augrund der Inflationsrate, als Zins zu werten?

Frage:
Die Gesellschaft für Handwerk und Handel vergibt einen Kredit. Bei diesem Kredit bekommt man eine Barauszahlung, welche auf vier Jahre aufgeteilt wird. Anstatt einen bestimmten Zinssatz zu haben, wird bei der Rückzahlung die Inflationsrate mitbeglichen, das heißt, der Wertverlust des Geldes aufgrund der Inflation wird mitbeglichen. Entspricht diese Zusatzzahlung dem Zins (ribâ)?

Antwort:
Jegliche Zahlung, die zusätzlich zum Schuldenbetrag bezahlt wird, fällt in die Kategorie des Zinses (ribâ), unabhängig davon, wie diese Zusatzzahlung genannt wird.