Ist es erlaubt, eine Versicherung abzuschließen?

Frage:
Es gibt Versicherungen, die man freiwillig abschließen kann, also die keine gesetzlichen Versicherungen sind. Dies wäre beispielsweise eine Lebensversicherung, eine Kfz-Vollkaskoversicherung (die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung ausgenommen), Versicherungen gegen Umweltkatastrophen. Ist es erlaubt, diese Versicherungen abzuschließen?

Antwort:
Die Gelehrten (‘ulamâ‘) der heutigen Zeit sind der Auffassung, dass Versicherungen nicht erlaubt sind. In der islamischen (Rechts)ordnung (scharî‘a) gibt es jedoch Regelungen, welche die situationsbedingte Notwendigkeit (darûra) berücksichtigt. Gewiss, eine Notwendigkeit richtet sich nicht nach der persönlichen Lust und Laune. Eine Notwendigkeit entsteht aufgrund einer Lage, welches das Leben erschwert. Allgemein betrachtet können wir Versicherungen nicht als erlaubt ansehen. Aber es kann auch Tätigkeiten im Leben eines Muslims geben, die eine Notwendigkeit nach Versicherungen hervorrufen kann. Ob und wie sehr eine Versicherung als eine Notwendigkeit geltend gemacht werden kann, hängt von der Entscheidung einer Person ab, die wiederum von seiner taqwâ beeinflusst wird.