Frage:
Mein Vater ist Unteroffizier in der türkischen Armee und steht kurz vor seiner Pensionierung. Bekanntlich wurde das System der Türkei nicht auf der Wahrheit gegründet. Ich hörte einige sagen: „Wer als Soldat im Kriegsgebiet (dâr al-harb) ist, befindet sich im Militärdienst des „Systems”, welches Allah beigesellt wird (tâghût ist) und wird somit ungläubig (kâfir).” Als ich das hörte, bekam ich einen Schock. Ist mein Vater nun ein Glaubensverweigerer (kâfir) und haben wir jahrelang unseren Lebensunterhalt durch eine unerlaubte Quelle bestritten? Obendrein bekommt er bald seine Rente. Ist dieses Einkommen auch unlegitim (harâm)? Seit Tagen denke ich darüber nach. Weder kann ich mich auf das Lernen noch auf meine ‘ibâdât konzentrieren. Meinen Vater kann ich nicht auf dieses Thema ansprechen. Wie soll man einem Menschen denn sagen: „Meines Wissens bist du dadurch aus dem Glauben ausgetreten, so höre mit dieser Tätigkeit auf.” Was muss ich tun?
Antwort:
Eine solche Behauptung zu beweisen, ist schwierig. Ein Urteil zu fällen, bezüglich dem Glaubensstatus (’îmân) einer Person, als wäre es jugendliches Glücksspiel, funktioniert nicht. Einen Gläubigen als ungläubig abzustempeln, ist nicht als geringer zu betrachten, wie einen Glaubensverweigerer (kâfir) als gläubig zu bezeichnen. Wenn der ’îmân deines Vaters nicht beeinträchtigt wird und es keinen sonstigen Grund gibt, warum sein Einkommen harâm sein sollte, sind wir der Meinung, dass es eindeutig falsch ist, zu sagen, er gehöre den Glaubensverweigerern (’ahl ’al-kufr) an. Du solltest dir zuerst deine eigene Gottesfurcht (taqwâ) betrachten und dich selber weiterentwickeln.