Frage:
Meine Frage bezieht sich auf die künstliche Verlängerung der Wimpern. Ich weiß, dass die Gebetswaschung/Ganzkörperwaschung damit nicht möglich ist, da die künstlichen Wimpern an die echten Wimpern angeklebt werden.
Meine Frage ist jetzt, ob es allgemein erlaubt wäre, z.B. während dem Wochenbett, wenn man 40 Tage lang nicht beten kann oder ob die Verlängerung generell harâm ist?
Antwort:
Die natürliche Körperbehaarung mit künstlicher Behaarung bzw. einer Behaarung von außen zu ergänzen bzw. zu verlängern, wird seitens der Überlieferungen (ahādīth) verboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gültigkeit der Gebetswaschung oder Ganzkörperwaschung beeinflusst wird oder nicht.