Frage:
Mein Nachbar neben an erwirtschaftet sein Einkommen, indem er Alkohol verkauft. Gegenüber seinen Kindern und seiner Familie ist er ein guter Mann. Durch das nachbarschaftliche Verhältnis und als nette Geste, lässt er uns manchmal etwas zu essen zukommen. Wie sollten wir handeln? Damit das Verhältnis nicht tiefer wird, bewahre ich eine gewisse Distanz und pflege keinen engen Kontakt.
Antwort:
Mit Personen, die ihr Einkommen durch Verbotenes (harâm) erwirtschaften, müssen die sozialen Kontakte nicht von Grund auf aufgehoben werden. Essen zu verzehren, welches sie über dieses Einkommen finanziert haben, ist jedoch bedenklich. Um das Gute gebieten und das Schlechte verbieten zu können, müssen wir ein gutes Verhältnis pflegen. Das Thema Essen und ob wir eine Bewirtung annehmen oder nicht, ist ein separater Punkt und steht nicht im Widerspruch zu einem guten Kontakt. Unser menschliches und soziales Verhältnis muss weiterhin bestehen bleiben, damit wir eine Chance haben, ihn und seine Familie zu gewinnen. Seien Sie Allah anvertraut.