Frage: Ist die Ganzkörperwaschung (ghusl) gültig, wenn versehentlich trocken gebliebene Stellen im Anschluss nachgewaschen werden, obwohl man sich bereits abgetrocknet hat? Oder sollte man die Waschung erneut durchführen? Antwort: Sie brauchen die rituelle Ganzkörperwaschung (ghusl), nicht erneut durchzuführen. Es ist ausreichend, die trockenen Stellen nachzuwaschen. Bild: segovax_pixelio.de
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