Frage:
Mein Vater ist verstorben. Meine Mutter ist 68 Jahre alt und nun Witwe. Ein Imam meinte zu uns, dass sie bis zum Ablauf der Wartezeit (‘idda), den iḥdād vollziehen muss. Können Sie uns erläutern, was ihdâd bedeutet? Hat es etwas mit mir zu tun?
Antwort:
Wenn ein Muslim verstirbt, kann die Ehefrau des Verstorbenen und nun Witwe VIER MONATE UND ZEHN TAGE nicht wieder heiraten, sollte Trauerkleidung tragen und von jeder Art der Verschönerung fernbleiben. Dies wird iḥdād genannt. Es ist eine Zeit der Trauer.
Den wahren Grund für den iḥdād kennt nur Allah, der Erhabene. Wir können dies jedoch zusammenfassend als das Bezeugen von Achtung gegenüber dem Bund der Ehe (nikāḥ) betrachten. Es besteht kein Unterschied zur ‘idda.
Der iḥdād ist bekannt als ein Befehl Allahs und ist verbindlich. Wenn die Frau zum Todeszeitpunkt ihres Ehemannes schwanger war, so endet der iḥdād zum Geburtszeitpunkt.
„Die verwitwete Ehefrau darf sich während der Trauerzeit auch nicht parfümieren und zu Verschönerungszwecken einölen. Ebenso trägt sich kein Antimonpulver (kuḥl) auf ihre Augen“ [1]. Solange keine Notwendigkeit besteht, sollte der Wohnraum nicht verlassen werden. Wenn jedoch Sicherheitsbedenken, gesundheitliche Risiken oder sonstige Gründe vorherrschen, die das Verlassen des Wohnraums unabdingbar machen, so ist dies erlaubt.
Ob jung oder alt, für den Zustand des iḥdād spielt das Alter keine Rolle.
[1] noch unveröffentlichte Quelle.
Ähnliche fatâwâ findest du hier: Die Ehe mit einem geschiedenen Mann, der Kinder hat
Folge uns auf Facebook & Instagram & Youtube