Ehemann, Islam

Die Erlaubnis des Ehemannes

Frage:
Wie ist das Urteil über die Teilnahme der Ehefrau an Seminaren/Gesprächsrunden, womit der Ehemann nicht einverstanden ist, die Frau aber darauf beharrt und trotzdem daran teilnimmt?

Antwort:
Eine Frau braucht von ihrem Ehemann keine Erlaubnis für Pflichthandlungen (farâid). Nur für Dinge, die unter der Stufe der Pflichten stehen (z. B. Handlungen die Sunna sind), braucht sie seine Einwilligung. Dementsprechend können Sie Ihre Situation bewerten. Seien Sie Allah anvertraut.