Bismillâhi-r-rahmâni-r-rahîm
Damit ein Ehevertrag (nikâh) mit der Hochzeitsnacht auf gottesfürchtige Weise abgeschlossen werden kann:
1) Eine gläubige Person (mu’min), die vom Geist und dem Alter her heiratsfähig ist, sollte sich um diese Angelegenheit kümmern. Jedes Alter ab der Pubertät, ist ein für die Ehe geeignetes Alter. Es kann sein, dass trotz der Pubertät und einem bestimmten Alter, eine gewisse Reife fehlen kann. Es kann sein, dass die Kapazität nicht vorhanden ist, sich auf einen Ehepartner einzulassen, einer Arbeit nachzugehen oder ein eigenes Heim zu verwalten. Ist dies der Fall, so muss der Vormund maßgebend beurteilen, ob eine Ehe als geeignet erscheint.
2) Die Suche nach einem Ehepartner und die Phase des Kennenlernens darf unter keinen Umständen nur auf Emotionen beruhen. Gewiss, eine Ehe wird mit dem Strom der Liebe geführt, aber beim Kennenlernen und der Beurteilung darf die Beratung (istischâra) mit Älteren nicht fehlen. Es gilt auch, das Bittgebet (du’â’) vor wichtigen Entscheidungen (istikhâra) zu verrichten, nichts zu übereilen und sich nicht von Emotionen blenden zu lassen.
3) Angefangen von der Suche nach einem Ehepartner bis hin zur Hochzeit, ist es eine Quelle des Segens (barakah), wenn die Eltern in keiner Weise außen vor gehalten werden. Die Erfahrungen der Eltern und ihre Zufriedenheit müssen als eine gute Quelle behütet werden.
4) Ob Mann oder ob Frau, bei beiden basiert die Partnerwahl auf körperlichem Gefallen. Ob ein Partner nach den richtigen Maßstäben ausgesucht wurde, zeigt sich spätestens bei der Wohnungseinrichtung und der Hochzeitsgestaltung. Einen geeigneten Partner wegen oberflächlichen Angelegenheiten abzulehnen, ist ein Zeichen für falsche Maßstäbe. Wenn die potentiellen Ehepartner gegenseitiges Gefallen gefunden haben und die notwendige Beratung (istischâra) stattgefunden hat und anschließend das Bittgebet zur Eingebung der richtigen Entscheidung (istikhâra) verrichtet wurde und die Meinungen positiv bestätigt werden, so können teure Möbelstücke oder eine teure Hochzeit dies nicht „schmackhafter“ machen, als es schon ist. Diese Grundwahrheit steckt hinter allen diesen Dingen.
5) Beide Seiten müssen mit religiösen und zugleich emotionalen Themen achtsam umgehen, denn diese Themen können dazu benutzt werden die Gegenseite auszunutzen. Wenn eine Dame auf ihre Brautgabe (mahr) mit reinen Absichten verzichten möchte, muss getestet werden, ob die Gegenseite diese Gelegenheit eigentlich nicht ausnutzen möchte oder nicht.
6) Die potentiellen Ehepartner müssen sich auf alle Fälle gegenseitig informieren, ob bleibende Krankheiten vorliegen und ob (größere) operative Eingriffe getätigt wurden. Falls es sich um sehr private Dinge handeln sollte, muss dies spätestens während dem Akt der Eheschließung (nikâh) erwähnt und gegenseitiges Einverständnis eingeholt werden.
7) Die potentiellen Ehepartner müssen sich darüber unterhalten, unter welchen finanziellen Verhältnissen sie sich ein Leben vorstellen.
8) Das potentielle Paar muss sich vorher gesehen und gegenseitiges Gefallen gefunden haben. Eine Heirat, die begründet ist auf Empfehlungen Dritter und bei der das Auge keinen Gefallen am Partner findet, widerspricht der prophetischen Art (sunna).
9) Eine Ehe kann nicht auf der Basis der Angehörigkeit zu gemeinsamen Glaubensgemeinschaften, Gruppierungen etc. aufgebaut werden. Auf alle Fälle müssen beide körperlichen Gefallen aneinander finden. Wenn das Aussehen und die Gedankenwelten gefallen, kann die Angehörigkeit zur selben Glaubensgemeinschaft oder zur selben Nationalität höchstens als eine zusätzliche Bestärkung bzw. als ein zusätzlicher Pluspunkt dienen. Dass der Vater oder die Mutter den/die potentielle(n) EhepartnerIn bereits kennt bzw. mit ihm/ihr befreundet ist, ist nur eine oberflächliche Sache.
10) Die Phase des Kennenlernens und der gemeinsamen Treffen sollte sich nicht zu sehr in die Länge ziehen und zig Monate andauern. Ohne sich, zu zweit, alleine in einem Raum (khalwa) aufzuhalten, sollte eine Unterhaltung stattfinden, ohne in intime Themen einzutauchen. Bei diesen Treffen sollten keine leeren Versprechungen gegeben werden. Themen die besprochen wurden, sollten im Sinne einer Beratung (istischâra) mit vertrauenswürdigen und erfahrenen Personen geteilt werden, um Ratschläge einzuholen. Danach sollte der Entscheidungsprozess beginnen.
11) Es ist zum Nachteil der Frau die Eheschließung (nikâh) lange vor der Hochzeitsfeier abzuwickeln. Der Vorwand eine geeignetere Atmosphäre schaffen zu wollen, um das Kennenlernen angenehmer zu gestalten, ist eine überspitze Vorstellung, die zur Ungerechtigkeit gegenüber der Frau führen kann. Bevor man dies nach „erlaubt“ oder „nicht erlaubt“ beurteilt, sollte darauf geschaut werden, wie klug eine solche Entscheidung sein kann. Die Eheschließung (nikâh) sollte ein bis zwei Tage vor der Hochzeitsnacht erfolgen. Dass sich Frau und Mann vor der Eheschließung (nikâh) als fremde Personen gegenüberstehen, darf nicht vergessen werden.
12) Die Phase zwischen der Verlobung und Eheschließung sollte nicht nur zwei Tage, aber auch nicht über mehrere Monate hinweg andauern. Es sollte eine Zeitspanne festgelegt werden, in der es möglich erscheint, potentielle Probleme zu erkennen.
13) Sei es während der Verlobungszeremonie oder zu einem späteren Zeitpunkt, die gegenseitigen Beschenkungen sollten in einer Art dokumentiert werden, dass bekannt wird, ob es sich um ein anvertrautes Gut oder wirklich um ein Geschenk handelt. Im Falle einer Trennung, kann so Missverständnissen vorgebeugt werden.
14) Bei der Wohnungseinrichtung sollte überwiegend auf die Wünsche der Frau eingegangen werden. Wünsche, die nicht in die Verschwendung, blinde Nachahmung oder den Luxus abschweifen, sollten mit Respekt entgegnet werden.
15) Während der Verlobungszeit, sollten folgende drei Dinge keinesfalls besprochen werden: Der Geschlechtsverkehr, die Zahl der Kinder und, dass der Ehemann einen Punkt Vorsprung hat (gemäß einer Stelle im Qur’ân). Dass diese drei Themen vorher besprochen werden, kann dazu führen, dass das islamische Verständnis Schaden erleidet. Die Wurzeln einer muslimischen Familie liegen ohne jeglichen Zweifel im Verhältnis, welches im Schlafzimmer stattfindet. Kinder werden nicht von Eltern gemacht, sondern Allah ist der Schöpfer. Eine Familie empfindet Freude, dass sie dazu als Mittel dienen dürfen. Der Mann sollte führen und bestimmen dürfen, denn dies ist das Recht, welches er von Allah bekam. Mit der damit verbundenen Verantwortung muss er dann auch selber vor Allah Rechenschaft ablegen.
16) Unter der besonderen Situation, dass der Mann der einzige Sohn seines Elternhauses ist und er seine Ehefrau mit zu sich holen möchte, sollte dies der potentiellen Ehefrau erläutert werden. Empfehlenswert ist es, dass in einem Haus oder einer Wohnung, keine zwei Familien zusammenleben. Dass die Ehekandidatin dies nicht möchte, ist ihr Recht, dass ihr von Allah zusteht. Niemand darf ihr diesbezüglich Vorwürfe machen oder sie tadeln. Falls sie es vor der Ehe akzeptiert, so müssen die Älteren analysieren, ob es sich nicht um eine Entscheidung handelt, die nur auf Emotionen beruht. Zuerst sein Zugeständnis abzugeben und später seine Meinung zu ändern, gehört nicht zum richtigen muslimischen Benehmen.
17) Die Pflichten des Ehemannes gegenüber seinen Eltern, sind nur ihm auferlegt und es sind nur seine Pflichten. Ohne das Einverständnis seiner Ehefrau, darf er ihr diese Pflichten nicht übertragen. Mit anderen Worten: Sie ist nicht verpflichtet, diese Pflichten zu akzeptieren und auf sich zu nehmen.
18) Die Brautgabe (mahr) ist eine islamrechtliche Bestimmung, die der Frau zusteht. Die Höhe des Betrages und auf welche Weise sie übergeben wird, sollte die Frau festlegen dürfen. Vor der Eheschließung (nikâh) sollten die Einzelheiten bezüglich der Brautgabe geklärt werden. Die Eheschließung (nikâh) sollte nicht dazu dienen, die Einzelheiten der Brautgabe zu bestimmen. Hier sollte nur die Summe der Brautgabe erwähnt und festgehalten werden. Alles andere gilt es schon vorher abzuklären.
19) Jene, die sich auf dem Weg zur Heirat befinden, sollten die Bittgebete (du’â’) nicht vernachlässigen. Während man sich auf der einen Seite am Machen und Tun ist, sollten auf der anderen Seite Bittgebete gesprochen werden, die zum Erfolg beitragen.
20) Anstatt Eheschließungen unter Verwandten von vornherein zu kritisieren oder zu befürworten, ist dies vielmehr abhängig von der persönlichen Situation und Entscheidung. Diese Entscheidung kann nur auf Basis der gegenseitigen Beratung (istischâra) zu einem gelungenen Ergebnis führen.
21) Die kulturellen Unterschiede zwischen potentiellen Ehepartnern, gilt es zu beachten. Hier können Unterschiede später zu jahrelang andauernden schwierigen familiären Verhältnissen und Problemen führen, die nicht durch positive Emotionen und andere Werte ausgeglichen werden können. Es gilt auch, die Bildungskarriere nicht außer Acht zu lassen. Vor allem Frauen mit höheren Abschlüssen und Bildungskarrieren, können Probleme durchleben, bei der Erfüllung von Erwartungen des Mannes. Auch ihre eigenen Erwartungen an den Mann können womöglich nicht erfüllt werden. Generell sollte die Heirat mit einer Frau nicht bevorzugt werden, die einen höheren akademischen Bildungsgrad aufweist, außer es herrscht ein besonderer Zustand, indem der Mann dies aufrichtig akzeptiert.
22) Bedeckt zu sein, den Qur’ân auswendig und Arabisch sprechen zu können, bedeutet nicht, dass man vornherein ein guter Ehepartner ist. Diese Fähigkeiten sind in erster Linie eine Wohltat für einen selbst. Sie repräsentieren jedoch nicht das charakterliche Verhältnis zum Gegenüber. Deshalb dürfen wir uns nicht von diesen Eigenschaften und Fähigkeiten blenden lassen.
23) Die wichtigsten Bereiche, die eine gute muslimische Dame in erster Hinsicht wissen sollte, ist die islamische Rechtslehre (fiqh) in den Bereichen „Ehefrau” und „Mutterrolle”. Wenn zusätzlich die Eigenschaft der Geduld (sabr) hinzukommt, so passt diese Frau am ehesten in das Bild einer rechtschaffenen (sâliha) Frau.
24) Sich in der vorehelichen Zeit an örtliche Sitten und Traditionen festzukrallen, ist nichts anderes als Vergeudung von Energie und Zeit. Dies sollte auch nicht gänzlich verneint werden. Es gilt den Mittelweg einzuschlagen und Traditionen zu folgen, die in Einklang zu bringen sind.
25) Nach der Verlobungsphase sollten sich beide für die Ehe vorbereiten. Diese Vorbereitung sollte sich nicht ausschließlich über die Beschaffung von Möbeln oder Geld gestalten, sondern spirituell sein und die Begeisterung fördern. Mit labilen Menschen, die nur Verwirrung stiften, sollte man sich nicht beraten. Anstatt sich während der Verlobungsphase hier und da zu amüsieren, sollte versucht werden, in sich zu gehen und Bittgebete (du’â’) zu sprechen.
26) Bei der Entscheidung, ob eine Ehe nun stattfinden wird oder nicht, sowie die Planung und Gestaltung betreffend, sollten die Eltern nicht außen vor gelassen werden. Ihnen darf auch nicht das Gefühl vermittelt werden, dass sie ausgegrenzt werden. Ob die Eltern Geld besitzen oder nicht, ist unwichtig, denn sie sind trotzdem wertvoll. Ihre Bittgebete (du’â’) sind wichtiger als ihr Geld.
27) Bei der Festlegung des Hochzeitstages sollte der Meinung der Frauenseite der Vorzug verliehen werden.
28) Eine Hochzeit ist nur eine Verkündung. Die Verkündung, dass ein Mann und eine Frau auf erlaubte Weise eine Bindung miteinander eingehen. Bei einer Hochzeit, die gemäß der Sunna ist:
- Gibt es keinen verschwenderischen Umgang (z. B. bei einem Hochzeitskleid, dass nur für einen Tag getragen wird, Schmuck und Nachahmung.)
- Gibt es keine Übertreibung.
- Gibt es keine Zurschaustellung und Angeberei.
- Gibt es keine Geschlechtermischung.
- Gibt es keine Musik.
- Gibt es keine ermahnenden Vorträge oder sonstige Aktivitäten, welche die Heiterkeit herabsetzen.
- Gibt es kein Verpassen des Gebets.
- Gibt es keine Zurschaustellung der Braut vor anderen Männern und ihre Zurschaustellung auf Fotos.
Stattdessen gibt es:
- Gratulationen und Bittgebete (du’â’).
- Freude und Heiterkeit.
- Eine Hilfestellung für das neue Brautpaar, ohne, dass die Hochzeit zu einem Spendenmarathon und Finanzierungsgrund wird.
29) Die Überschreitung der Grenzen in Bezug auf Mahram- und Nicht-Mahram-Verwandtschaft unter dem Deckmantel der liebevollen Verwandtschaftsbande, ist nicht Teil von uns. Den Bräutigam, gemäß einiger Traditionen, zu verkloppen und die Gaben (ni’ma) als Mittel zur Unterhaltung auszunutzen, wie beispielsweise Reiskörner zu werfen, gehören nicht zu unserer Art.
30) Dass Männer bzw. Frauen unter sich, intime Angelegenheiten besprechen, die in die Privatsphäre der Braut und des Bräutigams gehören, zeugt von schlechtem Charakter und Verdorbenheit. Wir können in keiner Weise Dinge akzeptieren, welche die Grenzen der Intimität und guten Moral (akhlâ) überschreiten.
31) Sei es die Frau oder der Mann, beide müssen sich in der islamischen Rechtslehre (fiqh) über die ersten Tage in der Ehe erkundingen, beispielsweise die Regelungen über den Beischlaf. Beide Seiten müssen die Rechte des Partners und die eigenen Aufgaben kennen.
32) Beide Seiten müssen eine Person besuchen, den beide Partner wertschätzen und respektieren. Sie müssen sich von dieser Person Ratschläge und Tipps einholen. Dabei muss sich die beratende Person seiner Aufgabe bewusst sein und sich bewusst sein, welch eine wichtige Roller er dabei einnimmt.
33) Während dem Akt der Eheschließung (nikâh) ist es das Richtige, zu sprechen, anstatt zu schweigen. Eine Eheschließung (nikâh) sollte nicht als eine oberflächliche Zeremonie angesehen werden, die es einfach über die Bühne zu bringen gilt. Jeder muss klare Worte sprechen, sein Inneres wiederspiegeln und die Zeugen, müssen Zeuge über all dies werden.
34) Mann und Frau müssen nach der Eheschließung (Nikâh) folgendes wissen: Dies ist der Beginn einer Reise, die DURCH EINEN LANGEN TUNNEL DER GEDULD & STANDHAFTIGKEIT (sabr) FÜHRT. Wer die Geduld verliert, wird alles andere auch verlieren.
35) Wer eine Ehe eintritt und sich in die eigenen vier Wände zurückzieht, muss wissen, wie er sein Heim vor dem Übel schützen kann, sei es auf materieller oder spiritueller Basis. Die Nachahmung anderer Kulturen oder Religionen sollte vermieden werden. Die Partner sollten wissen, wie sie ihr Heim in einen Paradiesgarten verwandeln können, ohne dabei zu vergessen, dass das Paradies eine teure Ware ist.
Dies ist die Ehe.
Die Ehe bedeutet Anstrengung.
Die Ehe ist ein Weg ins Paradies.
Die Ehe ist die Hälfte der Religion.
Die Ehe ist der Weg des Propheten, Allahs Friede und Segen seien mit ihm.
Nureddin YILDIZ