Frage:
Wäre es erlaubt, wenn ich, nachdem ich die Gebetswaschung (wudû‘) vollzogen habe und das Gebet jedoch noch nicht stattgefunden hat, mich zunächst Schminke und anschließend im geschminkten Zustand bete?
Antwort:
Wenn sich auf dem Körper eine Substanz befindet, die nicht unrein ist, kann damit gebetet werden. Unrein wäre bespielsweise Schweinefett. Falls das Produkt Bestandteile enthält, die vom Schwein gewonnen wurden und die eingeriebene Fläche dabei größer ist als die Handinnenfläche, kann damit nicht gebetet werden. Cremes, Salben oder andere Produkte, die dies nicht beinhalten, beeinflussen die Gültigkeit des Gebets nicht.