Frage:
Kann man sich nach der Gebetswaschung (wudû‘) oder vor dem Gebet mit einer fettreichen Creme eincremen?
Antwort:
Wenn das Produkt lediglich verfärbt, wie z. B. Henna, ist die Gebetswaschung gültig. Bildet sich jedoch eine Schicht auf der Haut, welches das Wasser daran hindert bis zur Haut durchzudringen, wäre es hinderlich für die Gültigkeit der Gebetswaschung, und mit dieser ungültigen Gebetswaschung könnte man nicht beten.