Frage:
Aufgrund der momentanen Lockerungen während der Corona-Pandemie, ist es unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt in den Moscheen am Freitagsgebet teilzunehmen. Wie sieht es mit denjenigen aus, die zu den Risikogruppen zählen (z. B. hohes Alter, Vorerkrankungen)? Ist es fürdiese Gruppenerlaubt, nicht zum Freitagsgebet zu gehen? Kann generell gesagt werden, dass das Freitagsgebet unter diesen Umständen nicht verpflichtend ist?
Die momentanen Lockerungen und die Möglichkeit das Freitagsgebet unter bestimmten Voraussetzungen während einer Pandemie abhalten zu können, stellen keine Generalerlaubnis bzw. uneingeschränkte Freiheit beim Abhalten des Freitagsgebetes dar. Gründe, die gegen eine Versammlung zum Freitagsgebet sprechen, sind nach wie vor in Teilen vorhanden. Auch besteht nicht für jeden die Möglichkeit, unter diesen Voraussetzungen das Freitagsgebet wieder zu besuchen. Personengruppen, die aus gesundheitlicher Sicht zu den Risikogruppen zählen, beispielsweise eine Therapie durchlaufen, älter sind oder andere Risiken tragen, müssen unter den aktuellen Umständen nicht am Freitagsgebet teilnehmen. Wer nun nicht zu den Risikogruppen zählt und trotzdem nicht am Freitagsgebet teilnehmen möchte, um sich keinem Ansteckungsrisiko auszusetzen, fällt, so Allah möchte, in die gleiche Kategorie. Inschallah stellt dies keine Sünde dar. Anstelle des Freitagsgebets muss jedoch das Mittagsgebet verrichtet werden. Zudem gibt es auch nichts daran auszusetzen, wenn die nötigen Vorkehrungen getroffen wurden und man für sich entschieden hat, das Freitagsgebet zu besuchen.
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