Frage:
Wird die rituelle Reinheit (Zustand nach der rituellen Waschung*) ungültig, wenn die rituelle Waschung (wudû‘) vollzogen wurde und man im Fernseher oder auf der Straße Obszönitäten sichtet?
Antwort:
Mit dem bloßen Sichten wird die rituelle Reinheit nicht aufgehoben. Was diese ungültig macht, ist, wenn es mit dem Austritt von Samenflüssigkeit bzw. Ausfluss einhergeht.
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