Frage:
Möge Allah mit Ihnen zufrieden sein. Möge Allah Ihrem Herzen Standhaftigkeit in der Religion verleihen. Amin.
Vorab entschuldige ich mich für diese Fragestellung. Die Menstruation einer Frau endet in der Nacht, sie muss die rituelle Ganzkörperwaschung (ghusl) vollziehen, befindet sich im Monat Ramadan und muss den morgigen Tag fasten. Ist es zulässig, das Fasten zu beabsichtigen, das Vorfastenfrühstück (suhûr) zu sich zu nehmen, aber die rituelle Ganzkörperwaschung (ghusl) erst tagsüber durchzuführen? Ich bedanke mich.
Antwort:
Dies ist möglich, jedoch sei darauf hingewiesen, dass sie in der Zwischenzeit die Verrichtung des Morgengebetes (salât as-subh) nicht vergessen darf.