Frage:
Ich bin eine ledige Frau, die in Deutschland lebt. Ich habe eine 14-jährige Tochter. Seit fünf Jahren beziehe ich finanzielle Unterstützung vom Staat. Von dem Vater meiner Tochter erhalten wir leider keine finanzielle Unterstützung. Da ich den hidschâb trage, wurden meine Arbeitsanträge die im Rahmen des Erlaubten (halâl) sind, von den Firmen zurückgewiesen. Währenddessen gibt es auch Arbeitsplätze, die mir von der Arbeitsagentur vorgelegt werden. Allerdings handelt es sich dabei teilweise um unerlaubte (harâm) Tätigkeiten, wie der Verkauf von Schweinefleisch und Alkohol oder das Zusammensein mit fremden Männern an einem Ort. Das stört mich sehr. Ich habe bereits dem Beamten in der Arbeitsagentur deutlich gemacht, dass ich in einer solchen Arbeiterstelle nicht tätig sein werde. Der Beamte hat dafür jedoch kein Verständnis. Aus seiner Sicht völlig zu Recht, denn er ist nicht gläubig. Doch sein Verhalten und seine Worte waren zum Teil sehr offensiv und beleidigend. Die Situation zermürbt mich nach und nach. Meinem Vater geht es finanziell gut. Sie verbringen sechs Monate in der Türkei und sechs Monate in Deutschland. Während er in der Türkei ist, kümmert er sich nicht um mich. Obwohl ich ihn schon einige Male daran erinnerte, dass ich unverheiratet bin und er für meine Versorgung zuständig ist, hat sich an der Situation nichts geändert. Meine Frage ist, ob ich trotz all dieser Probleme bei Allah Zuflucht suchen und geduldig in Deutschland weiterleben soll oder zwangsweise mit meiner Tochter zu meinen Eltern in die Türkei auswandern soll, damit ich die Versorgung von meinem Vater erhalten kann? Ich bin auf Ihre du‘â’ und Hilfe angewiesen.
Antwort:
Unter allen Umständen lege ich Ihnen ans Herz, an den Ort zurückzukehren, wo der ’adhân zu hören ist. Zögern Sie nicht und haben Sie keine Bedenken.