Frage:
Zuerst möchte ich mich vorab dafür entschuldigen, Ihre wertvolle Zeit in Anspruch zu nehmen und bitte Sie um Ihren Rat.
Ich verrichte meine Gebete zu Hause mit meiner Familie. Das Freitagsgebet bete ich in der Moschee. Sollten die anderen Gebete in der Moschee verrichtet werden? Über die Gebetswaschung (wudû‘) habe ich in vielen Quellen recherchiert, aber eine Sache hat mich durcheinander gebracht. Ich bitte Sie, mich aufzuklären. Wird die Gebetswaschung bei einer Frau ungültig, wenn sie von vorne (aus dem Intimbereich) entbläht? Kann man nach der Ganzkörperwaschung (ghusl) die täglichen Gebete verrichten? Möge Allah mit Ihnen zufrieden sein.
Antwort:
Es ist schön, zu Hause das Gemeinschaftsgebet zu lehren, aber es ist nicht richtig, die Moschee stetig zu vernachlässigen. Sie müssen zusammen mit Ihren Kindern in die Moschee gehen. Jegliches Ausscheiden, sei es von vorne oder hinten, hebt die kleine rituelle Reinheit auf. Wenn die Ganzkörperwaschung (ghusl) gemäß dem prophetischen Brauch (Sunna) vollzogen wurde, kann damit gebetet werden.