Frage:
Ist es eine Sünde (harâm), wenn im Monat Ramadan Restaurants oder Gaststätten geöffnet haben? Wäre diese Art von Einnahmequelle erlaubt (halâl)?
Antwort:
An Personen wie Reisende, Kinder und Kranke, denen das Fasten nicht auferlegt ist, ist die Servierung von Essen gestattet. Einem normalen Muslim Essen anzubieten, ist nicht gestattet. Die dadurch erworbenen Einkünfte wären nicht legitim (halâl).