Frage:
Ist es für einen Muslim, der seine fünf täglichen Gebete verrichtet, soweit es geht Allah gedenkt, erlaubt, drei bis vier Stunden am Computer zu spielen? Ist es in Ordnung, dass er Geld in diese Spiele investiert?
Antwort:
- Diese Art von Spielen zu spielen und damit Geld zu verdienen, ist auf keinen Fall erlaubt, da dies als Glücksspiel zählt. Dabei hängt das Urteil über Glücksspiel nicht davon ab, ob es sich um ein digitales Medium handelt oder nicht. Wenn in ein Spiel Geld investiert wird, um am Ende einen Gewinn zu erzielen, so ist dies harâm. Wenn in ein Spiel Geld investiert wird, um dieses überhaupt spielen zu können, also in Form einer Gebühr, so ist dies kein Glücksspiel. Dennoch sollte dies nicht zu der Art von Beschäftigung zählen, die von einem mu’min betrieben wird.
- Es ist möglich Spiele zu kaufen, um beispielsweise Spaß zu haben oder dadurch abzuschalten, falls es kein Glücksspiel ist, man also kein Geld dadurch verdient.
- Die Grundvoraussetzungen für das Kaufen eines Spiels oder das Spielen dessen ist, dass das Spiel kein ḥarām beinhaltet. Wenn es ḥarām beinhaltet, zum Beispiel unbedeckte Männer oder Frauen zu sehen sind, dann ist weder das Kaufen des Spiels noch das Spielen dessen erlaubt.
- Unsere Religion ist nicht nur die Religion des Gebets. Das Gebet ist nur ein Teil davon. Neben dem Gebet gibt es auch Verpflichtungen, wie beispielsweise gegenüber den Eltern. Diese Verpflichtungen nennen wir farḍ (Mehrzahl: farāʾiḍ). Das Spielen ist nur erlaubt, wenn diese Pflichten nicht vernachlässigt werden.
- Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Gesundheit. Das Spielen sollte keine gesundheitlichen Probleme, wie zum Beispiel Augenschäden verursachen. Es ist nicht erlaubt ein Spiel zu spielen, das auf lange oder kurze Zeit hin betrachtet die Gesundheit beeinträchtigt.