Frage:
Es ist bekannt, dass Schweinegelatine in der Arzneimittelindustrie verwendet wird. Gerade bei Medikamenten in der Darreichungsform der Kapseln, die mit Gelatine überzogen sind, stellt sich die Frage, ob es zulässig ist, diese Medikamente zu verwenden, wenn keine alternativen Medikamente zur Verfügung stehen.
Antwort:
Im Bereich der Medizin müssen wir die Notwendigkeit (darûra) in Betracht ziehen. Medikamente, auch wenn sie Substanzen enthalten die unter normalen Umständen nicht als halâl eingestuft sind, können für medizinisch-therapeutische Zwecke verwendet werden. Anstatt, dass wir Muslime mit uns gegenseitig rangeln und streiten, sollten wir darum bemüht sein gemeinsam neue Produkte und Verfahren zu entwickeln, die uns Medikamente liefern, die eher dem halâl entsprechen und die uns davor schützen, von denjenigen abhängig zu sein, die den Unterschied zwischen halâl und harâm weder kennen noch differenzieren können.