Nachrede

Ist es üble Nachrede, wenn es dabei um den Expartner geht?

Frage:
Ist es üble Nachrede, wenn ich nach einer Scheidung hinter dem Rücken meines Ehepartners über ihn spreche?

Antwort:
Ein Muslim sollte stets sein Ansehen bewahren. Lästern ist harâm, da es diesem Ansehen schadet. Außer vor Gericht, um die Gerechtigkeit wiederherzustellen, ist es nicht gestattet üble Nachrede zu betreiben, geschiedene Eheleute miteinbezogen. Vor allem geschiedene Eheleute müssen besonders achtsam sein, da sie die Geheimnisse des Expartners kennen und durch das unerlaubte Weitererzählen nicht nur die Sünde der üblen Nachrede begehen, sondern zusätzlich die des Weitererzählens von anvertrauten Privatgesprächen/-situationen. Man sollte sich zudem im Klaren sein, dass die Schwere dieser Sünde weitreichender ist, als nur zu Lästern.

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