Frage:
Wenn ich in den letzten 10 Tagen des Ramadan den I’tikâf* nicht komplett durchführen kann, ist es möglich, dass ich ihn tagsüber für einige Stunden vollziehe?
Antwort:
Auch wenn es sich nur um fünf Minuten handelt, kann der I’tikâf durchgeführt werden. Auch wenn es nicht das Gleiche ist, wie der zehn-tägige I’tikâf im Ramadan, ist es trotzdem ein Gottesdienst (‘Ibâdah).
*[I’tikâf ist das Sich-Zurückziehen in die Moschee für mehrere Tage/Nächte und stellt eine prophetische Tradition (Sunnah) des Gesandten Allahs – Frieden und Segen auf Ihm – dar. Er – Frieden und Segen auf Ihm – pflegte dies, v. a. während der letzten 10 Tage des Ramadan zu vollziehen. Während es für die Männer Brauch (Sunnah) ist, sich in die Moscheen/Gebetsstätten zurückzuziehen, ist es für die Frauen vorgesehen, sich in ein Zimmer in ihren Wohnstätten zurückzuziehen.] Dies ist nicht Teil der Fatwa.