Frage:
Erfordert eine speziell das Leid der Frau betreffende Operation die anschließende Ganzkörperwaschung (ghusl)?
Antwort:
Die Ganzkörperwaschung ist nur verpflichtend, wenn es zu einer Ejakulation kam oder die Geschlechtsorgane den Verkehr eingingen. Andere Gegebenheiten erfordern nicht die Ganzkörperwaschung.