Frage:
Bezüglich der Volksabstimmungen (Referendum) und den Wahlen gibt es Punkte, durch die wir zurückhaltend gesinnt sind. Sind politische Wahlen ein Thema der religiösen Glaubensgrundsätze (ʿaqâʾid) oder ist es lediglich ein politisches Thema?
Antwort:
Es gibt keine Tat, die nicht in Verbindung mit der ʿaqîda eines Muslims steht. Die Glaubensgrundlagen bzw. die ʿaqîda eines Muslims verbieten ihm nicht alles und jenes. Jegliche Unterstützung zur Gründung oder Bestätigung eines Systems, das ausschließlich von Menschen gegründet wurde, befindet sich selbstverständlich nicht außerhalb der Grenzen der ʿaqîda. Den Wahlen kann auch keine andere Bedeutung beigemessen werden. Durch Gebiete, die sich erst später entwickelten, kam es unter den Muslimen natürlicherweise zu verschiedenen Rechtsurteilen (idschtihâd). Bezüglich dem Thema Wahlen sind ebenfalls verschiedene Urteile entstanden. Es ist nicht in Ordnung, dass wir uns gegenseitig bei Themen kritisieren, die Ergebnisse unterschiedlicher idschtihâd sind. So Allah will, werden wir nach unserer Absicht beurteilt. Den verschiedenen idschtihâd den gleichen Wert beizumessen, als handle es sich dabei um einen Vers aus dem Qurʾân oder eine Überlieferung (hadîth), stellt nichts anderes dar als Ahnungslosigkeit und Unwissenheit.