Frage:
Ist die Ganzkörperwaschung (ghusl) gültig, wenn versehentlich trocken gebliebene Stellen im Anschluss nachgewaschen werden, obwohl man sich bereits abgetrocknet hat? Oder sollte man die Waschung erneut durchführen?
Antwort:
Sie brauchen die rituelle Ganzkörperwaschung (ghusl), nicht erneut durchzuführen. Es ist ausreichend, die trockenen Stellen nachzuwaschen.
Bild: segovax_pixelio.de