Frage:
Bevor ich die Ganzkörperwaschung (ghusl) vollzogen habe, hatte ich Schminke in meinem Gesicht. Nach dem ghusl hatte ich noch Glitzer in meinem Gesicht übrig. Ist meine Waschung nun gültig? Es klebte zwischen meinen Wimpern. Kann es sein, dass das Wasser an diese Stellen nicht vordringen konnte? Über Ihre Hilfe würde ich mich freuen. Guten Tag.
Antwort:
Etwas, das auf der Haut kleben bleibt, ist hinderlich für die Gültigkeit der Ganzkörperwaschung. Hätten Sie es auf Anhieb entfernt und erst danach die Stelle gewaschen, wäre Ihr ghusl gültig gewesen.
Bild: sokaeiko_pixelio.de