Wann wird die Ganzkörperwaschung in der Ehe verpflichtend?

Frage:
Ich bin seit ca. einem Jahr verheiratet. In welchen Situationen muss ich die Ganzkörperwaschung (ghusl) durchführen?

Antwort:
In Anbetracht der Ehe, gilt es die Ganzkörperwaschung (ghusl) in folgenden Fällen durchzuführen: Wenn die männlichen und weiblichen Geschlechtsorgane sich um ca. 1 cm vereinen oder es zum Samenerguss kommt. Ansonsten gibt es für den Mann keinen Umstand, der die Ganzkörperwaschung erfordert.

 

Bild: Gesa D._pixelio.de