Wird der ghusl ungültig, wenn während der Waschung Urin austritt oder man Blähungen ablässt?

Frage:
Wird die Gültigkeit der rituellen Ganzkörperwaschung (ghusl) beeinträchtigt, wenn während dem Waschvorgang (gewollt oder ungewollt) faluliert wird oder aus dem Geschlechtsorgan Urin austritt? Muss hier die Ganzkörperwaschung wiederholt werden?

Antwort:
Beide Situationen beeinflussen die Gültigkeit der Ganzköperwaschung (ghusl) nicht und erfordern keine Wiederholung der Waschung.

 

Bild: Rainer Sturm_pixelio.de