Frage:
Ich habe eine Schwäche gegenüber dem Schlaf. Ich tue mich schwer, zum Gebet (salâh) aufzustehen. Nachdem ich aufgestanden bin, bete ich das Morgengebet (salât ss-subh) sofort nach. Dies ist aber zur Gewohnheit geworden. Was kann ich machen, um das Morgengebet nicht zu verpassen?
Antwort:
- Der Schlaf ist einer der größten Gaben (ni‘ma), mit der uns unser Herr beschenkt hat. Es gibt sogar Situationen, in denen der Schlaf sogar wichtiger ist, als das Essen und Trinken. Wie jede ni‘ma, stellt auch der Schlaf ein Mittel zur Prüfung dar. Die Gründlichkeit, die wir gegenüber Umgang bei der Verschwendung mit Nahrungsmitteln zeigen, müssen wir auch gegenüber dem Schlaf zeigen. So wie wir versuchen, eine rücksichtslose und undankbare Umgangsweise mit Lebensmitteln, als ein Grund zur Strafe darzustellen, müssen wir beim Umgang mit dem Schlaf die gleiche Sorgfalt zeigen.
Ein rechtzeitiger und geregelter Schlaf ist notwendig. Unter normalen Umständen ist eine Schlafdauer von sieben Stunden ausreichend. Ein sieben stündiger Schlaf mit geregelten Einschlaf- und Aufwachzeiten ist erholend und belebend. Ein Schlaf mit ungeregelten Einschlaf- und Aufwachzeiten kann uns Kopfschmerzen bereiten.
Der Schlafort sollte gut durchgelüftet sein. Drei Stunden vor dem Schlafengehen sollte nichts mehr gegessen werden. Das Abendessen sollte keinesfalls deftig ausfallen bzw. schwer im Magen liegen. Dies gilt auch für das Fastenbrechen (’iftâr) im Ramadan. - Ein Schlaf, der sich nach diesen Maßstäben richtet, stellt gegenüber dem Gebet (salâh) kein Hindernis dar. Mit Allahs Erlaubnis, kann ein Mensch mit einem disziplinierten und geregelten Schlafzyklus, sogar rechtzeitig zum Gebet aufstehen, ohne einen Wecker gestellt zu haben. Generell führt ein Schlaf nicht zu der erwarteten Erholung, wenn die Einschlafzeit verspätet wird und zu Abend keine leichten Speisen gegessen werden. Dies erschwert das Aufwachen zum Morgengebet und im Falle des Wachwerdens, verzögert es den Eintritt des vollen Bewusstseins. Kurz gesagt, liegt es in unserer Hand, es zu schaffen, das Gebet rechtzeitig zu verrichten.
- Ein Gebet zu verpassen, ist eine Art Versehen, welches uns treffen kann. Dies kann alle zehn Jahre mal vorkommen. Es ist ein sehr schlimmer Zustand, wenn dies öfter vorkommt. Dies erfordert es, Vergebung zu ersuchen (’istighfâr). Trotzdem ist es schön, wenn Sie Ihr Gebet 40-45 Minuten* nach dem Sonnenaufgang sofort nachholen. Es ist aber gefährlich, wenn es öfter passiert.
* [Innerhalb von drei Zeitspannen, ist es verpönt (makrûh) zu beten. Befindet man sich jedoch innerhalb einer solchen Zeitspanne, ohne das Pflichtgebet (salâh) der aktuellen Gebetszeit verrichtet zu haben, hat die Verrichtung des Pflichtgebetes Vorrang. Beispielsweise sollte das Nachmittags (salât al-‘asr), trotzdem während dieser Zeitspanne verrichtet werden, denn das Verpassen ist schwerwiegender, als die Aufschiebung in die nächste Gebetszeit.
1.) 40-45 Minuten nach Sonnenaufgang.
2.) 40-45 Minuten bevor die Sonne ihren höchsten Punkt (Zenit) erreicht.
3.) 40-45 Minuten bevor die Sonne untergeht.]
Nicht Teil der Fatwa