Zakat auf Schulden

Ist es verpflichtend, auf verliehenes Geld Almosen abzugeben und zu schächten?

Frage:
Ich besitze ein Auto im Wert von 17.000 Euro und habe 25.000 Euro Erspartes. Zurzeit befindet sich das Ersparte jedoch nicht in meinem Besitz. Ich habe es meiner Mutter und meiner Schwester ausgeliehen. Das heißt, ich habe derzeit keine Ersparnisse. Bin ich verpflichtet, die Almosenabgabe (Zakât) zu entrichten?
Bin ich zudem verpflichtet, ein Opfertier zu schächten? Falls es Pflicht ist, wie kann ich diese Pflicht erfüllen, wenn ich momentan das Geld dazu nicht habe? Muss ich mir das Geld dann ebenfalls ausleihen?

Antwort:
Sie müssen Ihr Auto in keiner Weise in die Almosenabgabe (Zakât) mit einbeziehen. Bezüglich Ihrem Geld; wenn Sie das verliehene Geld zurück erhalten, können Sie die angehäuften Almosen (Zakât) abgeben. Momentan müssen Sie dafür keine Schulden aufnehmen. Wenn Sie Ihr Geld beispielsweise nach drei Jahren zurück bekommen, können Sie die Summe der Almosen von den drei Jahren entrichten. Bezüglich dem Opfertier; wenn Sie während der Festtage (‘Îd) genügend Geld für die Schächtung eines Opfertieres besitzen, können Sie dies tun.