Frage:
Ich habe eine Wunde auf meiner Lippe. Bei der rituellen Waschung (wudû‘) sammelt sich durch Kontakt mit Wasser etwas Blut auf der Wunde. Wirkt sich dies nach hanafitischer Rechtsschule auf die Gültigkeit meines Gebets (salâh) aus? Wenn ich die Absicht (niyya) nach der mâlikitischen Rechtsschule fassen würde, müsste sich meine Absicht beim Gebet auch auf die Mâlikiya beziehen? Ich bedanke mich.
Antwort:
Die Ablagerung auf einer Wunde beeinflusst nicht di Gültigkeit der Gebetswaschung (wudû‘).
Bild: Stephanie Hofschlaeger_pixelio.de