Frage:
Hat mein Ehemann das Recht, mir zu verbieten meine Eltern zu besuchen?
Antwort:
Dass die Ehefrau ihre Eltern besuchen geht, ist eines ihrer grundlegenden Rechte und ihr Ehemann hat kein Recht es zu verbieten. Ergänzend kann Folgendes gesagt werden: Die Häufigkeit der Besuche sollten sich innerhalb eines bestimmten Maßes gestalten. Dieser Maßstab wird festgelegt durch die regionalen, kulturellen Umgangsformen und Sitten oder den finanziellen Möglichkeiten. Indem sie sich gegenseitig aussprechen und kommunizieren, können sie einen gemeinsamen Nenner finden