belauschen
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Ist es erlaubt, Gespräche (heimlich) zu belauschen?

Frage:
Ich möchte bitte wissen, ob es erlaubt ist Gesprächen heimlich zuzuhören bzw. zu belauschen. Gibt es hierzu eine Quelle?

Antwort:
Auf der Ebene von Staatskonstrukten bzw. Staaten untereinander wird das Abhören im fiqh unterschiedlich bewertet. Das Belauschen von Gesprächen auf der Ebene von Privat- und Einzelpersonen ist nicht zulässig. Es gibt viele Beweise zu diesem Thema. Einige davon sind folgende:

„O die ihr glaubt, meidet viel von den Mutmaßungen; gewiß, manche Mutmaßung ist Sünde. Und sucht nicht (andere) auszukundschaften und führt nicht üble Nachrede übereinander. Möchte denn einer von euch gern das Fleisch seines Bruders, wenn er tot sei, essen? Es wäre euch doch zuwider. Fürchtet Allah. Gewiß, Allah ist Reue-Annehmend und Barmherzig.“ (Sure al-Hugûrât, 49/12).

Aus der Wendung „Und sucht nicht (andere) auszukundschaften“ im Vers lässt sich klar erkennen, dass es nicht erlaubt ist, Gespräche zu belauschen.

„O die ihr glaubt, betretet nicht andere Häuser, die nicht eure (eigenen) Häuser sind, bis ihr euch bemerkbar gemacht[1] und ihre Bewohner begrüßt habt. Das ist besser für euch, auf daß ihr bedenken möget!“ (Sure en-Nur, 24/27)

Dieser Vers legt uns eine Verhaltensweise nahe, die es uns ermöglicht, Situationen zu verhindern, die den Weg zum Auskundschaften/Belauschen ebnen könnten.

[1] Auch: Um Erlaubnis gebeten.

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