Frage:
Was ist Milchverwandtschaft im Islam? Welche Regeln gelten?
Antwort:
Irgendeine (fremde) Frau, die ein nicht leibliches Kind bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres (2 Mondjahre) stillt, ist nach dem Stillen zur Milchmutter des Kindes geworden. Ein Stillen nach dem 2. Lebensjahr baut keine Milchverwandtschaft auf. Die zweite Voraussetzung ist, dass das Kind die Muttermilch trinkt. Was bedeutet Trinken? Beispielsweise ist ein Ablecken der Muttermilch nicht ausreichend. Laut den Hanefiten genügt ca. die Menge eines Teelöffels Muttermilch, um eine Milchbande aufzubauen.
Eine Milchmutter wird auch Amme genannt. Hierbei ist es gleichgültig, aus welchem Grund die Amme das nicht leibliche Kind gestillt hat. Gleichzeitig wird der Ehemann der Amme zum Milchvater des Kindes. Das nicht leibliche Kind erhält durch die Milchverwandtschaft denselben Maḥram[1]-Status, wie die leiblichen Kinder der Milchmutter bzw. des Milchvaters.
Mit den Kindern der Amme eine Ehe einzugehen, ist für das gestillte (nicht leibliche) Kind nicht mehr möglich, denn sie sind wie Geschwister.
Das Milchkind ist wie das leibliche Kind der Amme zu betrachten, jedoch entsteht für das Kind, im Falle des Todes der Amme, kein Anspruch auf Erbschaft. Wenn die Amme also verstirbt und sie ihren Kindern etwas hinterlässt, hat das Milchkind keinen Anspruch auf den Erbanteil, der zwischen den leiblichen Kindern aufgeteilt wird.
Mit anderen Worten: Das durch die Milchverwandtschaft verbotene Eheverhältnis besteht nur zwischen dem Kind, das die Milch getrunken hat und den Kindern der Milchmutter, deren Milch getrunken wurde. Für die Geschwister des gestillten Kindes, die hierbei nicht gestillt wurden, gilt dieses Eheverbot nicht.
[1] arabisch محرم, DMG maḥram, türkisch Mahrem) bezeichnet im Islam ein Verwandtschaftsverhältnis, in dem Heirat/Geschlechtsverkehr als harām angesehen wird, oder Personen, vor denen eine Muslima ihre ʿaura nicht durch einen Hidschab oder ähnliches verhüllen muss.
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