Frage:
Ich möchte micht über die Zakât-Abgabe informieren. Ich bin seit 2 Jahren verheiratet und meine Frau besitzt Gold von der Hochzeit. Ich habe ein Auto, von dem die Hälfte abbezahlt ist. Ich habe auch ein paar Schulden. Wie muss ich meine zakât berechnen?
Antwort:
- Die Grenze, die zur Abgabe der zakât verpflichtet, sind 81 Gramm Gold. Ob Sie diese Menge an Gold erreichen oder nicht, ist maßgebend, ob Sie zakât pflichtig sind oder nicht.
- Sie und Ihre Ehefrau sind als zwei getrennte Personen zu betrachten. Genauso, wie die Pflicht des Betens, muss auch die zakât für jeden einzel betrachtet werden, unabhängig davon, ob man ein gemeinsames Budget hat oder nicht, denn das Geld muss im Ursprung einer bestimmten Person gehört haben, bevor es in einen gemeinsamen „Topf“ gelegt wurde. Berücksichtigen Sie dies bei Ihren Berechnungen.
- Möbel und Gegenstände in Ihrem Haushalt, Transportmittel und falls Sie ein Unternehmen besitzen, die Maschinen, Gerätschaften des Unternehmens, sind als Wertgegenstände von der Zakât-Berechnung ausgenommen.
- Heben Sie die Belege über noch zu leistende Zahlungen (Schulden etc.) auf, wie z. B. von Ratenzahlungen. Die noch zu entrichtenden Beiträge können Sie vom Gesamtwert abziehen.
- Wenn Sie nun im Besitz von Bargeld, Wertpapieren, Aktien etc. sind, diese im Wert 81 Gramm Gold oder mehr entsprechen und ein Jahr lang diese Grenze nicht unterschritten wurde, wird hierfür die Zakât-Zahlung fällig.
- Von diesem Gesamtwert ziehen Sie noch Ihre Schulden ab und prüfen nun, ob Sie immer noch über den 81 Gramm liegen.
- Dieser Vorgang wird für jede Person einzeln erschlossen, also auch bei Ihrer Ehefrau. Hier kann es auch vorkommen, dass Ihre Ehefrau zwar die zâkat entrichten muss, Sie aber nicht. So etwas wie ein gemeinsames Budget gibt es (per Definition) nicht.