Frage:
Wir haben unsere Zakat als Barzahlung für die Erbebenopfer bei einer staatlich-religiösen Institution abgegeben. Die Institution sagte, dass es in Form von warmen Mahlzeiten verteilt wurde. In einem solchen Fall zahlen wir die Zakat also in bar, aber die zwischengeschaltete Institution liefert sie an die Erdbebenopfer in Form von Nahrungs- und Heizmittel oder Unterkunftsbedürfnissen. Ist die Zakat somit gültig?
Antwort:
Diese große Katastrophe, die wir erleben, ist nicht vergleichbar mit Hunger oder Krankheit. Nur Allah weiß, wie viele Menschen mit dem Tod kämpfen bzw. gekämpft haben. Es ist eine Katastrophe nie dagewesenen Ausmaßes. Die Kapazitäten der Stiftungen, ja sogar die gigantischen Kapazitäten des Staates, stoßen an ihre Grenzen. Aus diesem Grund sollten wir bei der Verwendung von schwachen Fatwas in solch außergewöhnlichen Situationen barmherzig sein und die notgedrungenen Bedürfnisse der Umma damit versorgen.
Die Zakat-Summe kann eigentlich nicht in Lebensmittel umgewandelt werden. Diese Regelung gilt ursprünglich für Spenden an Studentenunterkünfte oder Koranschulen. Es gilt jedoch auch, wenn es darum geht, die Armen mit Nahrungsmitteln zu versorgen. Bei der heutigen großen Katastrophe (Erdbeben vom 6. Februar 2023 in Kahramanmaraş) werden wir versuchen, den größtmöglichen Beistand zu leisten, indem wir sogar schwache Fatwas verwenden, die wir normalerweise nicht verwenden würden. Schließlich stellt das von Ihnen erwähnte staatlich-religiöse Institut eine kompetente Instanz für Religion dar. Wir sollten nun unsere Geschwisterlichkeit beweisen, indem wir unser Bestes geben, indem wir Spenden in erster Linie qualifizierten Institutionen geben, und wenn das nicht genug ist, unsere Zakat oder sogar die Zakat des nächsten Jahres. Möge Allah es annehmen und uns Erleichterung für das Leiden unserer Umma senden. Amin.
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