Frage:
Ich habe ein unschönes Anliegen.
Wir befinden uns mit meinem Mann seit einigen Tagen im Streit. Er hat gestern mir gegenüber zum ersten Mal die Scheidung (talaq) ausgesprochen, mehrmals wiederholt und heute zurückgenommen. Heute haben wir uns erneut gestritten und er hat eine Sache gesagt, die ich nur schwer verkraften konnte. Daraufhin habe ich wütend die Scheidung verlangt. Er hat darauf gesagt, „gib mir soundsoviel Geld und ich scheide dich.“ Ich habe ihm dieses Geld sofort gegeben. Ist die Scheidung mit Selbstloskauf (Chulʿ, arabisch خلع) nun gültig? Gibt es eine Möglichkeit diese rückgängig zu machen, wenn man es im nächsten Augenblick bereut? Ist der erste talaq überhaupt gültig?
Wenn sie auf die Aussage hin „WENN DU MIR SOUNDSOVIEL GELD GIBST, SCHEIDE ICH MICH“, das Geld überreicht haben, gelten Sie ab dem Zeitpunkt als geschieden. Somit wären Sie nicht mehr seine Ehefrau. Für die Zukunft sollten Sie für jeden Ihrer Schritte zuerst immer einen Gelehrten fragen.